Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden

Wenn die außergerichtlichen Maßnahmen keinen Erfolg zeigen, leiten wir gegen Ihren Schuldner das gerichtliche Mahnverfahren ein. Erfolgt kein Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid, beantragen wir den Vollstreckungsbescheid (Titel), aus dem für einen Zeitraum von 30 Jahren vollstreckt werden kann.

 
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