Aktuelles

29.06.2016

Die Urlaubszeit beginnt

Nun ist es wieder soweit, die von vielen Arbeitnehmern herbeigesehnte Urlaubszeit hat begonnen.

Hiermit verbunden sind aber auch häufig Streitigkeiten, wie viele Urlaubstage dem Arbeitnehmer eigentlich zustehen.

Das Bundesarbeitsgericht hatte hierzu einen interessanten Fall zu entscheiden.

Es ging um die Frage, ob bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ab dem 01.07. der volle Urlaubsanspruch entsteht.

Das Bundesarbeitsgericht hatte sich hierbei mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Arbeitnehmer, der vom 01.07.2013 bis 02.01.2014 in einem Wachdienstunternehmen tätig war, Anspruch auf den vollen Jahresurlaub hat.

Da der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer während des laufenden Arbeitsverhältnisses keinen Urlaub gewähren konnte, verlangte der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Abgeltung des vollen Jahresurlaubs.

Der Arbeitgeber hingegen vertrat die Auffassung, dass er nur anteilig für 6 Monate den Urlaub abgelten müsse.

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Arbeitgeber Recht und begründete dies mit der Regelung in § 4 Bundesurlaubsgesetz.

Danach erwirbt jeder Arbeitnehmer erst dann erstmalig den vollen Urlaubsanspruch, wenn das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er nur einen Teilurlaubsanspruch. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn er die 6 Monate im laufenden Kalenderjahr nicht mehr erreichen kann bzw. erreicht.

(BAG, Urteil vom 17.11.2015)

Rechtsanwalt Winter

 
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