Am 03.06.2022 hat der Bundestag der bereits vereinbarten, gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 EUR ab dem 01.10.2022 zugestimmt.
Zu beachten ist auch, dass bereits am 01.07.2022 noch ein Zwischenschritt und eine Erhöhung auf 10,45 EUR erfolgt.
Bei sämtlichen Beträgen handelt es sich um Brutto-Beträge.
Darüber hinaus wird gleichzeitig auch mit Wirkung zum 01.10.2022 die Grenze für geringfügig Beschäftigte von 450,00 EUR monatlich auf dann 520,00 EUR monatlich erhöht.
Da es sich bei den gesetzlichen Mindestlohn um eine staatliche Vorgabe handelt, sind Arbeitgeber selbstverständlich verpflichtet, evtl. Anpassungen selbstständig zu den entsprechenden Stichtagen vorzunehmen.
Gleichwohl sollten Arbeitnehmer vorsorglich ihre Lohnabrechnungen entsprechend prüfen und bei Unklarheiten arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch nehmen.
Rechtsanwalt Wulf