Aktuelles

04.07.2024

LKW-Maut gilt ab dem 1.7.2024 für alle Fahrzeuge ab 3,5 t

Wie vereinzelt bereits in Pressemitteilungen zu lesen war, ist mit Wirkung zum 01.07.2024 die Maut-Pflicht auch auf leichte Lkw ausgeweitet worden.

Dementsprechend müssen nunmehr alle Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t eine Nutzungsgebühr für die Benutzung der mautpflichtigen Fernstraßen und Autobahnen zahlen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Fahrzeuge von Handwerkern und dies auch nur unter bestimmten Voraussetzungen, die im Einzelnen dargelegt werden müssen.

Insbesondere für Besitzer von Wohnmobilen ist die Neuregelung allerdings relevant:

Auch hier dürfte nunmehr nämlich eine Mautpflicht bestehen, sofern das zulässige Gesamtgewicht mehr als 3,5t beträgt.

Es ist daher jedem Wohnmobilbesitzer anzuraten, sich diesbezüglich durch Einsicht in die Fahrzeugpapiere zu vergewissern, ob das zulässige Gesamtgeweicht unter 3,5 t liegt und eine Mautpflicht daher entfällt.

 

Rechtsanwalt Wulf

 

 
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