Aktuelles

10.04.2025

Ist in Deutschland die Meinungsfreiheit in Gefahr?

In Deutschland hat sich in den letzten Jahren die Auffassung in der Bevölkerung verbreitet, dass man nicht mehr alles sagen könne, was man denke. Diese Meinung wurde von der Ampel-Regierung stets als falsch zurückgewiesen.

Aufhorchen lässt in diesem Zusammenhang nunmehr allerdings eine Entscheidung des Amtsgerichts Bamberg vom 08.04.2025.

Dort wurde der Chefredakteur des „Deutschlandkuriers“ zu einer sieben-monatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt, da er in seiner Zeitung eine Fotomontage mit Innenministerin Faeser veröffentlicht hat, die ein Plakat mit dem Inhalt „Ich hasse die Meinungsfreiheit!“ zeigt.

Hierbei handelt es sich ersichtlich um eine überspitzte und auch sachlich begründete Satire.

Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich Innenministerin Faeser in der Vergangenheit dadurch hervorgetan hat, dass sie diverse ihr unliebsame Presseberichte und publizierte Meinungen verbieten wollte. Entsprechende Verbotsanträge der Innenministerin wurden jedoch im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen regelmäßig gekippt.

Als Beispiel soll hier nur der in die Öffentlichkeit gelangte Fall des Compakt-Magazins genannt werden.

Insbesondere waren in den letzten Jahren Tendenzen erkennbar, dass gerade durch die Ampel-Regierung versucht wurde, auf unliebsame Berichterstattung und Meinungen mit allen Mitteln, auch einer Vielzahl von Strafanzeigen, einzuwirken. Auch hier wurde ja Strafanzeige erstattet.

Das vorliegende Urteil wird durch den neu eingeführten Paragraph der sogenannten Majestätsbeleidigung gem. § 188 StGB gestützt. Es bestehen bereits grundsätzliche Zweifel an der Verfassungsgemäßheit dieser Vorschrift.

Das nunmehr vorliegende Urteil des Amtsgerichts Bamberg hat bei diversen Verfassungsrechtlern zu einer Welle der Empörung geführt. Es lässt deutlich erkennen, dass offensichtlich die unteren Gerichte häufig nicht mehr in der Lage sind, die in Deutschland geltende Meinungs-, Presse- und im vorliegenden Fall auch Kunstfreiheit korrekt gegenüber tatsächlichen Beleidigungen oder Verleumdungen abzugrenzen.

Auch in der Vergangenheit waren oftmals obergerichtliche Entscheidungen nötig, um derartige Fehlurteile zu revidieren.

Als Fazit ist somit festzustellen, dass durch politische Einflussnahme in den letzten Jahren die Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland stark gelitten hat und dringend Korrekturen vorgenommen werden müssen.

Man kann im vorliegenden Fall nur hoffen, dass die nächste Instanz den Fehler erkennt und das Urteil aufhebt.

 

Rechtsanwalt Wulf

 

 
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