Aktuelles

02.10.2012

Vermieter hat kein Recht auf Wohnungsschlüssel

Ein Vermieter muss zwar in Notfällen die Möglichkeit haben, in die Wohnung zu gelangen, kann aber nicht darauf bestehen, einen Wohnungszweitschlüssel zu besitzen.

Durch einen Mietvertrag überlässt der Vermieter dem Mieter eine Wohnung zur Nutzung und hat während der Mietzeit kein grundsätzliches Zugangsrecht zur Wohnung.
Ausnahmen gelten selbstverständlich in Notfällen (Rohrbruch etc.).
Auch hieraus folgt aber nicht, dass der Vermieter ein Recht dazu hätte, während der Mietzeit über einen Wohnungsschlüssel zu verfügen.

Hält ein Vermieter daher während der Mietzeit einen Wohnungszweitschlüssel zurück und ist nicht bereit, diesen dem Mieter auszuhändigen, ist der Mieter umgekehrt berechtigt, auf Kosten des Vermieters das Türschloss zur Wohnung austauschen zu lassen.

Unabhängig davon sollte ein Mieter aber immer dafür Sorge tragen, dass beispielsweise während seiner Urlaubsabwesenheit eine Vertrauensperson möglichst vor Ort über einen Zweitschlüssel verfügt und diese Person sollte dann für Notfälle dem Vermieter auch mitgeteilt werden.
So ist sichergestellt, dass der Vermieter in Notfällen - berechtigt - in die Wohnung gelangen kann, andererseits aber die Wohnung nicht gegen den Willen des Mieters betreten kann.

Rechtsanwalt Finsterer

 
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