Vereinbarung und Überwachung von Ratenzahlungen

Ist der Schuldner zwar zahlungswillig, aber nicht in der Lage, die Forderung in einem Betrag zu begleichen, ist die Vereinbarung von Ratenzahlungen ein praktikabler Weg, zu Ihrem Geld zu kommen.

Wenn Sie als Gläubiger mit Ratenzahlungen einverstanden sind, erstellen wir einen individuellen Tilgungsplan mit Raten und Fristen unter Berücksichtigung der Ihnen zustehenden Verzugszinsen. Diesen Tilgungsplan werden wir anschließend mit dem Schuldner verbindlich vereinbaren. Die fristgerechte Durchführung der Tilgung wird von uns sorgfältig überwacht.

 
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