Erbrecht
Ein Rechtsgebiet, das viel Vertrauen verlangt. Geht es doch auch hier um ganz persönliche Themen, den eigenen Tod oder den Verlust von Angehörigen.
Daher ist es vor allem für Nachlassgeber sinnvoll, sich rechtzeitig um die Regelung des Erbes zu kümmern, damit nach dem Todesfall alles im gewünschten Sinne verläuft. Kein oder ein unklarer gutgemeinter „letzter Wille“ führt häufig zu Problemen oder gar Unstimmigkeiten und Streit unter den Erben.
Deshalb beraten wir Sie verständnisvoll und fachgerecht bei allen erbrechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise:
Wer seine Besitztümer an die Nachkommen verteilt wissen möchte, kann mit Hilfe eines Testaments bestimmte Regelungen für den Erbfall treffen. Das Aufsetzen eines Testaments ist nicht verpflichtend, im Regelfall aber vorteilhaft. Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die jedoch nicht immer im Sinne des Erblassers ist. Wie können wir als Rechtsanwälte helfen? Zwar hat ein Erblasser Testierfreiheit, jedoch bedeutet das nicht, dass ein Testament völlig beliebig gestaltet werden kann! Neben Rechtssicherheit bei der Testamentsgestaltung, wird auch sichergestellt, dass Formulierungen unmissverständlich sind und das Dokument keine Formfehler aufweist.
Das Thema Pflichtteil ist sicherlich eines der relevantesten im Erbrecht. Insbesondere wenn familiäre Beziehungen über die Jahre etwas in die Brüche geraten sind. Schnell ist hierbei der Begriff der Enterbung gefallen. Doch ist Enterben so ohne Weiteres möglich und wer hat Anspruch auf einen Pflichtteil? Das Gesetz sieht ein Anrecht auf den Pflichtteil eines Erbes für Abkömmlinge sowie für Ehegatten des Erblassers vor. Eine Entziehung des Pflichtteils ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen überhaupt möglich. Gerade in Bezug auf die Testamentsgestaltung ist dieser Punkt der Pflichtteilsregelung wichtig. Unsere Rechtsanwälte beraten gerne über alle Belange rund ums Thema Pflichtteil.
Sie haben gar kein Interesse an Ihrem Erbe? Eine Erbausschlagung ist nicht ungewöhnlich und kann aus taktischen Gründen auch sinnvoll sein. Erben heißt nicht zwangsläufig, dass der Erbende Vermögen in Form von Gütern oder Geld bekommt, auch Schulden können vererbt werden. Das besonders delikate dabei: Reicht das Vermögen des Erblassers zur Begleichung der Schulden nicht aus, haftet der Erbe mit dem eigenen Vermögen! Erben sollten sich daher schnell einen Gesamtüberblick über die finanzielle Situation des Erblassers machen und entsprechende Unterlagen durchstöbern bzw. mit den Banken in Verbindung treten. Gibt es mehr Schulden als Vermögen, ist die Erbausschlagung sinnvoll. Gerne können Erben auch mit den Rechtsanwälten unserer Kanzlei in Krefeld Kontakt aufnahmen.