
Das Amtsgericht München (Urteil vom 12.04.2013, 264 C 25862/11) wies Ansprüche Reisender zurück, weil Anzeigepflichten verletzt wurden und ein Ausweichquartier nicht akzeptiert wurde.
In einer brandneuen Entscheidung vom 25.09.2013 (VIII ZR 206/12) stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) erneut die Verbraucherrechte.
Ein Mangel, auf den der Reiseveranstalter keinen Einfluss hat, berechtigt nicht zur Minderung des Reisepreises - Amtsgericht München, Urteil vom 16.01.2013, 132 C 15965/12.
Eine kurze Übersicht über die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich von Urlaubsansprüchen
Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Ferienjobs