Aktuelles

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Das Landgericht Heidelberg hat sich mit den Anforderungen an Einwendungen von Mobilfunkkunden gegen ihre Rechnungen im Hinblick auf § 45 i TKG (Telekommunikationsgesetz) auseinandergesetzt.

Ist dem Kunden eines Fitness-Studios bereits bei Vertragsschluss bekannt, dass er aufgrund einer Erkrankung die Angebote des Studios nicht würde nutzen können, besteht kein Sonderkündigungsrecht.

Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Betreiber einer Treppe ist dann nicht gegeben, wenn für einen Geschädigten leicht erkennbar war, dass die Treppe nass und rutschig war.

Mieter einer Wohnung müssen nach Ansicht des BGH Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters dann nicht dulden, wenn der gegenwärtige Zustand der Wohnung nicht verbessert wird.

In seiner Entscheidung vom 01.02.2022 - VIII ZR 156/11 - hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Vermieter Heizkosten nur nach dem sog. Leistungsprinzip abrechnen dürfen.

 
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